Leitartikel zur Zwangsbehandlung

Endlich Vorurteile abbauen

Wenn heute das Gesetz zur Zwangsbehandlung den Bundesrat passiert, löst es damit allenfalls ein Problem für Ärzte. Wer Vorurteile gegenüber der Psychiatrie abbauen will, muss erklären, wann und warum Zwang nötig ist.

Von Thomas Müller Veröffentlicht:
Anorexie: Im Extremfall kann eine Zwangsernährung unumgänglich sein.

Anorexie: Im Extremfall kann eine Zwangsernährung unumgänglich sein.

© Alina Isakovich / fotolia.com

Die Psychiatrie ist einer der wenigen Bereiche, in denen Maßnahmen, die die körperliche Integrität verletzten, legal möglich sind.

Hier dürfen Menschen gegen ihren Willen ans Bett gefesselt, isoliert oder mit Medikamenten behandelt werden. Nur wenn alle anderen Maßnahmen scheitern natürlich. Nur zum Wohle der Patienten natürlich.

Dahinter verbirgt sich Missbrauchspotenzial. Man muss nicht "Einer flog übers Kuckucksnest" gesehen haben, um zu verstehen, wie schnell Therapieren in Bestrafen übergehen kann.

Man muss nicht die Berichte von Regimekritikern aus sowjetischen, chinesischen oder anderen Diktaturen lesen, um zu wissen, dass Psychiatrien nicht selten die Folterkammern der Herrschenden sind.

Alleine die Vorstellung, man könnte einmal eingesperrt und für verrückt erklärt, Ärzten und Pflegern hilflos ausgeliefert sein, sträubt einem die Nackenhaare.

All das schwingt mit, wenn wir die Begriffe "Psychiatrie" und "Zwang" in einem Satz hören. Es gibt unzählige Krimis und Schauergeschichten, die solche Klischees beschwören und damit eine wohl schon tief sitzende, soziogenetische Aversion gegenüber der Psychiatrie befeuern.

Darunter leiden Ärzte, die den psychisch Kranken wirklich helfen wollen, darunter leiden auch die Patienten, die durch solche Klischees stigmatisiert werden.

Über Zwang in der Psychiatrie zu reden ist daher zwar ebenfalls nicht schön, aber dringend nötig ...

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