Erst Wahlabbruch, dann klarer Sieg

Die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz hat ein neues Präsidium ihrer Kammer gewählt. Doch wirklich reibungslos verlief die Wahl am Mittwochabend in Mainz nicht.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Neues Präsidium der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz: Dr. Michael Fink (Vize), Professor Frieder Hessenauer (Präsident), Dr. Bernhard Lenhard (Vize).

Neues Präsidium der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz: Dr. Michael Fink (Vize), Professor Frieder Hessenauer (Präsident), Dr. Bernhard Lenhard (Vize).

© Ines Engelmohr

MAINZ. Präsidentenwahl mit Hindernissen. So kann die Wiederwahl von Professor Frieder Hessenauer zum Präsidenten der Ärztekammer Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Mainz beschrieben werden.

Denn als der Wahlgang bereits in vollem Gange war, monierte Hessenauers Gegenkandidat, der Gynäkologe Dr. Werner Harlfinger, dass die Kandidaten keine Gelegenheit gehabt hätten, sich vorzustellen.

Daraufhin brach der Wahlleiter den Wahlgang ab und bat die beiden Bewerber um eine kurze Vorstellung. Während Hessenauer kurz umriss, wie er sich die Arbeit mit dem neu zusammengesetzten Vorstand der Ärztekammer vorstellt, beklagte Harlfinger aus seiner Sicht undemokratische Strukturen in der Kammer.

Er wisse zwar, dass er keine Chance habe, wolle aber seine Vorstellungsrede dazu nutzen, darauf hinzuweisen, dass sich eine große Gruppe von Ärzten aus der Kammerarbeit ausgeschlossen fühle.

Hausärzte an der Front

Damit meint Harlfinger die Kandidaten der Liste FaiRLP (Fachärzte in Rheinland-Pfalz), die die fachärztlichen Berufsverbände im Land vereint.

Den Sachverstand der niedergelassenen Fachärzte sieht Harlfinger im Kammervorstand nicht berücksichtigt, da bereits vorher festgestanden habe, dass der neue Vorstand vor allem aus Haus- und Klinikärzten bestehen wird.

Letztlich kam es auch so, denn mit dem Germersheimer Orthopäden Holger Werner sitzt tatsächlich nur ein niedergelassener Facharzt im 15-köpfigen Vorstand.

Harlfinger behielt auch mit seiner Prognose recht, dass er keine Chance habe. Denn bei der erneut angesetzten Wahl erhielt der 57 Jahre alte Chirurg Hessenauer, der für den Marburger Bund antrat, 58 von 78 abgegebenen Stimmen. Auf Harlfinger entfielen 15 Stimmen, drei Mitglieder der Kammerversammlung enthielten sich, zwei Wahlzettel waren ungültig.

Zu Hessenauers Vizepräsidenten wurden die beiden Hausärzte Dr. Michael Fink aus Gebhardshain im Westerwald und Dr. Bernhard Lenhard aus dem rheinhessischen Saulheim gewählt. Dem neuen Vorstand gehört mit der Allgemeinmedizinerin Dr. Petra Fouquet-Ollmann lediglich eine Frau an.

Konfrontation von Anfang an?

Hessenauer, für den mit der Wahl am Mittwoch die dritte Amtsperiode beginnt, hat die Vorwürfe seines Gegenkandidaten im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" zurückgewiesen. "Die Liste FaiRLP hat im Vorfeld der Wahl auf Konfrontation gesetzt", sagt Hessenauer.

Sie sei mit dem Anspruch angetreten, die Vorherrschaft der angestellten Ärzte in der Kammer brechen zu wollen. "Andere Listen haben dagegen positive Wahlaussagen gemacht", so der Kammerpräsident.

Da könne sich niemand wundern, wenn andere Koalitionspartner gesucht würden. Auch eine persönliche Vorstellung der Kandidaten für das Präsidentenamt sei in der Satzung der Landesärztekammer nicht zwingend vorgeschrieben.

Vor Beginn der Präsidiums- und Vorstandswahlen hatte es auch noch Kritik daran gegeben, dass der Vorname eines Arztes der Liste FaiRLP auf den Wahlzetteln falsch gewesen sei.

Juristische Schritte möglich

Es werde überlegt, deshalb juristische Schritte gegen die Wahl einzuleiten. Auch weil die Kammer nicht reagiert habe, nachdem auf den Fehler hingewiesen worden sei. Hessenauer verweist hier auf den Wahlausschuss, dem er nicht angehöre.

Ein weiterer Punkt, der zumindest zwischen dem Berufsverband der Frauenärzte und der Kammer zu Missstimmung geführt hat, ist das Gendiagnostikgesetz. Das tritt am 1. Februar 2012 in Kraft und sieht eine zwingende Beratung aller Schwangeren vor, die sich einer vorgeburtlichen genetischen Diagnostik unterziehen wollen.

Festgelegt werden muss im Vorfeld, welche Qualifikationen Gynäkologen vorweisen müssen, um diese Beratung vornehmen zu dürfen. Hier fühlt sich der Berufsverband von der Kammer nicht eingebunden.

Hessenauer sieht das anders. Für die Kammer bleibe wenig Auslegungsspielraum, weil die Vorgaben aus dem Ministerium kämen und sehr dezidiert seien. Anfang nächste Woche würden alle Gynäkologen von der LÄK informiert, welche Nachweise zu erbringen sind.

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