Erste Kosten-Nutzen-Bewertungen gestartet

BERLIN (hom). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstmalig mit der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln beauftragt.

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Im ersten Auftrag soll das Kosten-Nutzen-Verhältnis von vier Wirkstoffen zur Behandlung von Patienten mit Depressionen untersucht werden. Der zweite Auftrag bezieht sich auf die Kosten-Nutzen-Relation von Clopidogrel und ASS für zwei Indikationen. Mit der Vergabe beider Aufträge werde ein neues Verfahren zur Kostenregulierung bestimmter, zu Lasten der GKV verordnungsfähiger Arzneimittel eingeleitet, sagte der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess am Freitag in Berlin. Für den zweiten Auftrag liegen Nutzenbewertungen bereits vor.

Die Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird eine Nutzenbewertung vorgenommen. Dabei wird ermittelt, ob ein Arzneimittel einen therapeutischen Zusatznutzen im Vergleich zu anderen Präparaten hat. Ist dieser nachgewiesen, kann der GBA zum Vergleich mehrerer Therapien in einem Indikationsgebiet eine Kosten-Nutzen-Bewertung einleiten. Deren Ergebnis kann in einen Höchstpreis, eine Verordnungseinschränkung oder einen Therapiehinweis münden.

Die Methode der Kosten-Nutzen-Bewertung des IQWiG steht seit geraumer Zeit in der Kritik. Zuletzt geriet auch Institutsleiter Peter Sawicki unter Beschuss. Der "Spiegel" hatte berichtet, Koalitionspolitiker drängten auf dessen Ablösung. GBA-Chef Hess warnte vor einer Abberufung Sawickis aus rein politischen Motiven.

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