Keine Einigung

Es war einmal eine GOÄ-Reform

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch im August lecken die BÄK und der PKV-Verband offenbar weiter ihre Wunden. Ein gemeinsamer Vorschlag zur GOÄ ist nicht in Sicht. Notfalls will die BÄK ihren eigenen Weg gehen.

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BÄK-Hauptgeschäftsführer Rochell: Viele Fragen bei der GOÄ-Novelle.

BÄK-Hauptgeschäftsführer Rochell: Viele Fragen bei der GOÄ-Novelle.

© KBV

KÖLN. In dieser Legislaturperiode wird es keine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mehr geben.

Das hat Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer (BÄK), beim 4. Bundeskongress Privatmedizin in Köln am Samstag bestätigt.

Zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der BÄK gebe es auch nach der ergebnislosen Klausurtagung über die Ausgestaltung der neuen GOÄ weiter Gespräche.

Es seien noch "vielfältige Beratungsthemen" vorhanden, so Rochell. Ein gemeinsamer Vorschlag von BÄK und PKV-Verband sei nicht in Sicht.

Zur Not ein eigenes GOÄ-Modell

"Wir meinen, dass man der Politik etwas vorlegen sollte, damit es vorangeht. Zur Not wird die Bundesärztekammer einen eigenen Weg gehen und ein Modell für die neue GOÄ vorlegen", so Rochell weiter.

Und: "Wir müssen das Zwei-Säulen-Modell mit GKV und PKV zukunftsfest machen."

Eine "EBM-isierung" der GOÄ werde es mit der Bundesärztekammer nicht geben, betonte Rochell.

Bei einer zu starken Annäherung der beiden Gebührenordnungen "stellt sich die Frage nach der Existenzberechtigung der PKV".

Kleiner Einblick in die BÄK-Pläne

Rochell gab den Kongressbesuchern einen kleinen Einblick in die Planungen der BÄK zur GOÄ. Es müsse weiterhin auch eine Einzelleistungsvergütung geben, wenn auch teilweise zusammengefasst in Leistungskomplexen.

Die Bedürfnisse der PKV, einen Zeitbezug zu den Leistungen herzustellen, seien nachvollziehbar.

"Auch der Gebührenrahmen muss bestehen bleiben, es ist nur die Frage der Spannbreite bei den Faktoren." Diese werde möglicherweise geringer.

"Aber dann muss es auch eine realistische Basisvergütung geben, damit man nicht erst mit 2,3-fachem Faktor auf eine angemessene Vergütung kommt."

"Analogbewertungen machen das Leben mit der guten alten Tante GOÄ zunehmend schwer", beschrieb Rochell den aktuellen Zustand.

Mit der neuen GOÄ müsse es das auch weiterhin geben, allerdings weniger als heute, da Innovationen regelmäßig in die GOÄ aufgenommen werden sollen, führte der BÄK-Hauptgeschäftsführer aus. (ger)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Bestattung zweiter Klasse

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