Europäischer Gerichtshof berät über Sterbehilfe

Veröffentlicht:

STRAßBURG (dpa). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern über einen Fall von Sterbehilfe beraten, der deutsche und Schweizer Stellen beschäftigte.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte einer querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Medikament für einen Suizid verweigert; daraufhin wandte sie sich an die Organisation Dignitas in der Schweiz, wo sie ihrem Leben 2005 ein Ende setzte.

Der Vertreter der Bundesregierung sagte, es könne keine Verpflichtung für den Staat geben, "einen Suizid möglich zu machen". Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Mehr zum Thema

Sachstandsbericht beim Ärztetag

StäKo: Jede vierte Weiterbildung erfolgt bereits in Teilzeit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!