GBA-Chef Hess will Klarstellung des Ministeriums

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BERLIN (af). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) will bald geklärt wissen, inwieweit die Wirksamkeit einer Arznei in einem Zusammenhang mit ihrem Nutzen für die Patienten steht. Dazu werde er auf das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugehen, sagte GBA-Chef Rainer Hess am Montag in Berlin.

Von der geplanten Rechtsverordnung des Ministeriums über die Kriterien der Nutzenbewertung erwartet Hess keine gravierenden Unterschiede zur gegenwärtigen Praxis. Schaden nehmen könne aber die Selbstverwaltung.

Der Medizinrechtler Professor Stefan Huster von der Ruhruniversität Bochum warnte, die Selbstverwaltung könne in eine Schieflage geraten, wenn deren Interessen übergangen würden.

Er erwarte eine gesellschaftliche Debatte darüber, ob ein öffentliches Gesundheitssystem in Selbstverwaltung überhaupt noch steuerbar sei, sagte Huster.

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