GBA: Enterale Ernährung nicht als Kassenleistung!

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BERLIN (fst). Die geplante Neuregelung der enteralen Ernährung stößt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) auf harsche Kritik.

GBA-Chef Dr. Rainer Hess warnt in einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestags vor der "ungleichen Bevorzugung diätetischer Lebensmitteln gegenüber Arzneimitteln und Medizinprodukten". Bislang müssen Kassen für Ernährungsmittel grundsätzlich nicht zahlen.

Ausnahmen davon sind vier Produktgruppen diätetischer Lebensmittel, die in Paragraf 31 SGB V geregelt sind. Der Bundestag plant im GKV-Weiterentwicklungs-Gesetz (GKV-Org), diesen Ausnahmecharakter für Ernährungsmittel abzuschaffen. Jeder Versuch des GBA, den Anspruch auf bilanzierte Diäten einschränken, wäre dann "zum Scheitern verurteilt", warnt Hess.

Im Fokus einer Anhörung im Gesundheitsausschuss stand vergangene Woche außerdem die geplante Neuregelung, die Ärzteverbänden bei Hausarztverträgen einen Vorrang vor anderen Vertragspartnern einräumen soll.

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