Geld gegen Zuweisung: Das ist verboten

BERLIN (af). Ärzte dürfen keine Geschenke oder Vorteile annehmen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.

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Dies verbiete das ärztliche Berufsrecht, heißt es in einer parlamentarischen Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Es sei Ärzten auch nicht gestattet, für die Zuweisung von Patienten Geld oder Vorteile anzunehmen.

Die Regierung prüfe, ob "eine Erweiterung bestehender Regelungen geboten ist, um entsprechenden Fehlentwicklungen in der Heilmittelversorgung entgegenzuwirken."

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