Gemeinsamer Gesetzentwurf zur Spätabtreibung

BERLIN (dpa). Im Streit um die Neuregelung der Spätabtreibung hat sich ein Teil der Abgeordneten aus Union, SPD und FDP auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt.

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Danach sollen Ärzte verpflichtet werden, Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch nach der 13. Woche auf die Möglichkeiten der psychosozialen Beratung hinzuweisen, teilte der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU) mit. Andernfalls drohe dem Arzt ein Bußgeld von 10 000 Euro. Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine dreitägige Bedenkfrist zwischen Beratungsgespräch und Abbruch vor.

Bislang lagen dem Parlament für die Neuregelung der Spätabtreibungen insgesamt fünf verschiedene Anträge vor (wir berichteten). Mit der Verständigung auf den gemeinsamen Gesetzentwurf haben sich drei der fraktionsübergreifend arbeitenden Abgeordnetengruppen nun zusammengeschlossen.

Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, sagte, mehrere Frauenpolitikerinnen von SPD und Grünen prüften jetzt einen gemeinsamen Gegenentwurf. Singhammer ist zuversichtlich, dass es noch in dieser Wahlperiode zu einer Neuregelung kommt. Nicht einigen konnte man sich auf die im Unions-Vorschlag ursprünglich vorgesehene statistische Erfassung der Abtreibungen. Kritik an dem Zwang zur Beratung kam vom Deutschen Ärztinnenbund. "Frauen entscheiden sich nicht leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch", so die Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois.

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