Opioidpflaster

Gericht konkretisiert Substitution

Veröffentlicht:

HAMBURG. Opioidpflaster zur Schmerztherapie können auch bei unterschiedlich langer Anwendungsdauer substituiert werden.

Wie das Oberlandesgericht Hamburg jetzt urteilte, kann, um Rabattverträge zu bedienen, ein 3-Tages-Pflaster gegen ein 4-Tages-Pflaster ausgetauscht werden. Umgekehrt jedoch ist der Austausch eines 4-Tage-Pflasters gegen ein Patch mit kürzerer Wirkdauer nicht zulässig.

Hierdurch entstünden möglicherweise Therapierisiken. Die Entscheidung wurde von Grünenthal mitgeteilt. (eb)

Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 U 168/12

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Lesetipps