Gesetz zur Gendiagnostik - spätere Therapie?

BERLIN(eb). Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sieht im neuen Gendiagnostikgesetz Belange der Pädiatrie übergangen.

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Besonders das Neugeborenenscreening wird durch die neue Gesetzgebung zukünftig deutlich erschwert. Dieses Screening muss bei Erkrankungen wie etwa der Phenylketonurie oder der Schilddrüsenunterfunktion unmittelbar nach Diagnose eingeleitet werden, um lebenslange Schädigungen und Behinderungen zu verhindern.

Professor Georg F. Hoffmann, Sprecher der Screening-Kommission der medizinischen Fachgesellschaft: "Durch die neue Regelung kommen nun umfangreiche Beratungsauflagen und bürokratische Hürden auf Eltern, Geburtshelfer und Kinderärzte zu, was das Screening-Verfahren in die Länge ziehen kann."

Der Datenschutz und auch die vorangehende Information und Beratung der Eltern waren bislang laut DGKJ auch gegeben. Bei einem Befund konnte jedoch bisher sehr schnell eine Therapie eingeleitet werden.

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