Hausärzte, Medi und AOK: Bahr muss kräftig korrigieren
BERLIN (HL). Angesichts wachsender Akzeptanz von 73b- und -c-Verträgen bei Patienten und Ärzten fordern Hausärzteverband, Medi und AOK Baden-Württemberg grundlegende Veränderungen am geplanten Versorgungsgesetz: Das Ziel ist die Stärkung der regionalen Vertragspartner und die Anerkennung der Selektivverträge als zweite Schiene der Regelversorgung.
Veröffentlicht:Zusammen mit einer Drei-Jahres-Bilanz für den Hausarztvertrag in Baden-Württemberg - daran nehmen über eine Million Versicherte und fast 3500 Hausärzte teil - legten die drei Vertragspartner gestern am Rande des Hauptstadtkongresses ihr Forderungspaket zum geplanten Versorgungsgesetz vor.
Die einheitlichen Vorgaben im Kollektivvertragssystem sollen aufgehoben werden. Jede Kassenart sollte die Honorare zumindest für Hausärzte eigenständig verhandeln können. Die Bereinigung der KV-Gesamtvergütungen müsse vereinfacht werden.
Kassen müssten eine Option haben, die Sicherstellung für HZV-Versicherte auch in der fachärztlichen und Krankenhausversorgung zu übernehmen. Die Selektivvertragsakteure sollen im Bundesausschuss repräsentiert sein.
Das KBV/ABDA-Konzept zur wirkstoffbezogenen Arzneiauswahl durch Apotheker wird abgelehnt. AOK-Vize Christopher Hermann kritisierte den GKV-Spitzenverband als "Bewahrer des Alt-Systems".
Dort habe sich eine "Koalition der Unwilligen" zusammengefunden. Für Hausarztverbandschef Ulrich Weigeldt ist Baden-Württemberg "die Blaupause ... für einen zweiten Weg der Regelversorgung."