HzV-Streit in Bayern

Hausärzte geben AOK Contra

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MÜNCHEN. Der Bayerische Hausärzteverband will im Streit um den Hausarztvertrag mit der AOK Bayern nicht nachgeben und erwägt seinerseits juristische Schritte. Am Mittwoch hatte die Kasse vor dem Sozialgericht München erreicht, dass ihrer Einstweiligen Anordnung stattgegeben wurde.

Der Richter stellte fest, dass die AOK nicht zur Umsetzung des Schiedsspruchs von Dr. Harald Klein (ehemaliger Präsident des Landessozialgerichts Hessen) verpflichtet ist, der einen Start des Vertrags ab dem 1. April vorsah.

"Wir werden den Beschluss des Sozialgerichts umfassend prüfen und Rechtsmittel dagegen einlegen", kündigte der BHÄV-Vorsitzende Dr. Dieter Geis in einem Rundschreiben an.

Der BHÄV erläuterte, das Gericht habe keine Pflicht zur Vertragsumsetzung gesehen, weil "der EBM-Ziffernkranz durch die Schiedsperson nicht festgelegt worden sei und im Nachgang keine Einigung der Vertragsparteien darüber erzielt werden konnte."

Der Verband halte daran fest, " eine vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe auch mit der AOK Bayern erreichen zu wollen", erklärte Geis.

Der BHÄV verwies darauf, dass die Regelungen zum HzV-Vertrag "AOK Bayern S12" von der gerichtlichen Anordnung unberührt sind. Dabei handelt es sich um einen früheren Spruch der Schiedsperson Dr. Klaus Engelmann, der - wenn auch ohne Neueinschreibungen - fortgelte.

Eigentlich ist die AOK Bayern durch eine Anordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums gehalten, den HzV-Vertrag umzusetzen, wehrt sich gegen diesen Ministeriumserlass aber vor dem Landessozialgericht. (fst)

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