Hausarztvertrag: Niederlage für KV Berlin

BERLIN (ami). In den Rechtstreitigkeiten um den Hausarztvertrag zweier Krankenkassen mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und dem Berliner Hausärzteverband ist erneut eine Entscheidung zu Ungunsten der KV Berlin gefallen.

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Die KV Berlin darf keine Vermittlungsgebühr von 8,50 Euro für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erheben, wenn Patienten an dem Hausarztmodell teilnehmen und den Bereitschaftsdienst der KV in Anspruch nehmen. Das hat das Sozialgericht im einstweiligen Verfahren entschieden.

AOK Berlin, IKK Brandenburg und Berlin und die HÄVG hatten dieses Vorgehen der KV scharf kritisiert. Sie bewerten es als politischen Vorstoß gegen Verträge ohne Beteiligung der KV. Die HÄVG hatte zuvor bereits beim Landgericht eine Verfügung gegen die KV Berlin erwirkt, mit der der KV untersagt wurde, in Pressemitteilungen über die Erhebung der Vermittlungsgebühr zu informieren.

Die KV Berlin weist darauf hin, dass beide Gerichtsentscheidungen vorläufig sind. Nicht entschieden sei, wer den Bereitschaftsdienst bei Hausarztverträgen ohne KV-Beteiligung sicherstellen müsse.

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