Bestandsmarktaufruf

Hecken rechnet mit Klagen gegen den GBA

AMNOG und Bedarfsplanung: GBA-Chef Josef Hecken erwartet Auseinandersetzungen vor Gericht.

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BERLIN. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, rechnet mit juristischen Auseinandersetzungen, sollte das Gremium einen Wirkstoff aus dem Bestandsmarkt schlecht bewerten.

Betroffene Unternehmen könnten sich auf den Artikel 19 des Grundgesetzes berufen, sagte Hecken beim 14. Medizinrechtstag am Wochenende in Berlin. Der Artikel räumt Rechtsschutz ein, sollte die öffentliche Gewalt jemanden in seinen Rechten verletzen.

Hintergrund der Äußerung ist die Auseinandersetzung, wann ein Unternehmen gegen eine Bewertung klagen kann. In der frühen Nutzenbewertung von neuen Wirkstoffen ist dies erst möglich, wenn die Schiedsstelle zwischen Kassen und Unternehmen vermittelt hat.

Er habe Zweifel, ob sich das Klagerecht in Bestandsmarktverfahren so weit nach hinten verschieben lasse, sagte Hecken. Schließlich könne sich die GBA-Bewertung auf den Börsenkurs einer Unternehmensaktie auswirken.

Klagen erwartet Hecken auch gegen die Bedarfsplanung vor allem aus den neu beplanten Arztgruppen wie Nuklearmediziner oder Pathologen. Es sei offen, wie das Bundessozialgericht die Bedarfsplanung als Eingriff in die freie Berufsausübung werte. (af)

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