Heilbäderverband fordert Prävention in Betrieben

BAD KROZINGEN (eb). Der Deutsche Heilbäderverband fordert eine präzisere Definition für gesetzliche Präventionsleistungen der Kassen im Rahmen der Präventionsstrategie der Bundesregierung.

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Insbesondere sei eine Ausweitung auf betriebliche Präventionsprogramme notwendig, die als Pflichtkatalog festgeschrieben werden müssten.

Zur Finanzierung müsste dabei eine Umverteilung im Rahmen eines Vorsorgebonus für die Kassen treten, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Es sei geradezu paradox, dass die Kassen im Rahmen des Morbi-Zuschlages für die Krankheitsbilder ihrer Versicherten belohnt würden, aber für Vorsorgeleistungen und die Verhinderung von Krankheiten kein Geld hätten.

Die derzeitige Summe von weniger als fünf Euro an Präventionsleistungen pro Versicherten und Jahr im Verhältnis zu 3500 Euro Krankheitskosten pro Versicherten und Jahr sei Indiz für ein krasses Missverhältnis.

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