Pro Biosimilars

Hersteller für bessere Anreize in Kliniken

Pro Biosimilars fordert funktionierende Vergütungsanreize für den Einsatz von gentechnischen Nachahmer-Präparaten auch in Kliniken.

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BERLIN. Bei wachsender medizinischer Akzeptanz von Biosimilars bei Klinikärzten spielen Vergütungsanreize zugunsten der Krankenhäuser eine Rolle, in welchem Umfang die gentechnischen Nachahmer-Präparate eingesetzt werden. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars am Montag in Berlin hingewiesen.

Da biotechnologische Präparate im Rahmen eines Therapiezyklus nicht ohne Weiteres ausgetauscht werden können, ist die Initialverordnung von besonderer Bedeutung. In Zukunft könnte die Verordnungsentscheidung von Klinikärzten bedeutsamer werden, da zunehmend gentechnische Präparate in der Onkologie patentfrei werden und biosimilare Alternativen zur Verfügung stehen. Ob Klinikärzte diese Möglichkeit nutzen, hängt neben medizinischen Erwägungen auch von der Vergütungsgestaltung ab. Dabei muss, wie Dr. Matthias Liefner von der Unternehmensberater Simon-Kucher & Partner erläuterte, unterscheiden werden:

- In der stationären Versorgung erhalten Kliniken für teure Arzneimittel ein Zusatzentgelt zur Fallpauschale. Diese Zusatzentgelte sollten nach Auffassung von Dr. Andreas Eberhorn von der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars so gestaltet sein, dass die Gewinnmarke der Klinik durch den Einsatz eines Biosimilars nicht sinkt.

- Bei der Verordnung durch eine Krankenhausambulanz sei die gängige Vertragsform zwischen Klinik und Krankenkassen die Abrechnung auf der Basis des jeweiligen Listenpreises mit einem einheitlichen prozentualen Abschlag. Damit werde der Einsatz von Biosimilars niedriger vergütet – einen Anreiz gebe es insofern nicht.

Dazu Eberhorn: "Schon im Krankenhaus muss das Potenzial der Biosimilars besser genutzt werden. Das schafft die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Verordnung bei der Weiterbetreuung des Patienten durch niedergelassenen Ärzte.(HL)

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