Hersteller fürchten unfaire Verfahren bei Nutzenbewertungen

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DEGGENDORF (sto). Die geplante schnelle Nutzenbewertung von Innovationen ist im Grundsatz der richtige Einstieg in eine Preisregulierung patentgeschützter Arzneimittel, erklärt der Vorstandsvize der Barmer GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker.

Im Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ist vorgesehen, dass die Hersteller dazu ein Dossier beim Gemeinsamen Bundesausschuss einreichen. "Das ist ein Experiment, von dem wir nicht wissen, ob es funktionieren wird", sagte Schlenker beim Barmer GEK Forum 2010 in Deggendorf. Viel werde von der Mitwirkungsbereitschaft der Industrie abhängen.

Grundsätzlich befürworteten Hersteller eine Nutzenbewertung, da sie an einem stabilen System interessiert sei, erklärte Tim Husemann von MSD Sharp & Dohme. Eine frühe Nutzenbewertung ab 2011 übersteige jedoch alle Möglichkeiten, weil weder Inhalt noch Methode der Nutzenbewertung konkret ausgestaltet seien.

Die Festlegung wichtiger Vorgaben werde dem GBA übertragen, der jedoch von den Krankenkassen dominiert sei. Deren Interessen seien möglichst niedrige Preise. Daher stehe zu befürchten, dass die Voraussetzungen für faire und ergebnisoffene Nutzenbewertungen nicht gegeben sein könnten, erklärte Husemann. Dieses Problem könnte nach seiner Ansicht jedoch durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums gelöst werden.

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