Herstellerrabatt ist auch bei Blutplasma gültig

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DARMSTADT (mwo). Der Herstellerrabatt für Arzneimittel gilt auch für Blutplasma, das von Apotheken abgegeben wird. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Auch das Plasma sei ein Fertigarzneimittel, für das die Arzneimittel-Preisvorschriften gelten, erklärte das LSG zur Begründung.

Daran ändere der Umstand nichts, dass Blutplasma auch direkt an Ärzte und Krankenhäuser vertrieben wird. Damit verurteilte das LSG zwei Apotheker aus Hessen zu Rabatt-Zahlungen von 30 000 beziehungsweise 2800 Euro. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die Hersteller ihnen den Rabatt erstatten.

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