Berlin
Höhere Vergütung für ambulante Pflegedienste
Die Pflegedienste in der Hauptstadt ziehen einige Schiedsanträge zurück, da sie eine Vergütungssteigerung mit den Kostenträgern vereinbart haben. Doch Pflegevertreter sehen darin noch keinen Grund zum Jubeln.
Veröffentlicht:BERLIN. Erstmals seit 2011 haben die Verbände der ambulanten Pflegedienste in Berlin eine Vergütungssteigerung mit den Kostenträgern vereinbart.
Ein Plus von vier Prozent ab April 2014 sieht die Rahmenvereinbarung vor, der die 600 Pflegedienste in Berlin beitreten können. Rund 80 Prozent haben das nach Angaben von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja (CDU) bereits getan.
Die Regelung wurde Czaja zufolge getroffen, "um die ambulante Pflege in Berlin zu verbessern, zu stärken und ihr eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen". Sie gilt auch für die Pflegekassen.
Das Land Berlin ist als Sozialhilfeträger Verhandlungspartner der Pflegedienste. Von den 31.845 Menschen, die von ambulanten Diensten in der Hauptstadt gepflegt werden, erhalten laut Czaja etwa 15.000 Hilfen zur Pflege.
Die Vergütungssteigerung schlägt im Berliner Haushalt mit zwölf Millionen Euro zu Buche. Insgesamt gibt Berlin 352 Millionen Euro pro Jahr für Hilfen zur Pflege aus.
Transparenzbogen mit Gehaltsangaben
Die Vereinbarung regelt auch, dass die Vergütungssteigerung überwiegend den Beschäftigten zugute kommen soll. Überprüft wird das mit einem sogenannten Transparenzbogen, in dem die Pflegedienste Angaben zum Gehalt ihrer Beschäftigten machen müssen. Diese Angaben sollen in die Vergütungsvereinbarung für 2015 einfließen.
Zugleich haben sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass Praxisanleiter für ihre Ausbildungstätigkeit von der Pflege freigestellt werden sollen. Eine Einigung zur Vergütung für diesen Bereich steht jedoch noch aus.
Der Sprecher der Pflegedienstverbände Hans-Joachim Wasel vom Caritasverband sieht in der Vereinbarung noch keinen Grund zum Jubeln.
Er wies darauf hin, dass die Grundlohnsumme seit 2011 um 6,28 Prozent gestiegen sei und die vereinbarte Steigerung auf das Gesamtjahr 2014 umgerechnet etwa die Hälfte darstelle.
Er zeigte sich dennoch optimistisch: "Wir hoffen, dass es dazu kommt, dass die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege sich spürbar verbessern."
Verbindliche Regelungen für die Bezirke
Viel hängt nach seinen Angaben von der Umsetzung in den konkreten Vergütungsvereinbarungen mit den Berliner Bezirken ab. Wasel kritisierte, dass es hier in der Vergangenheit viel Willkür gegeben habe. Er begrüßte deshalb, dass in den Berliner Rahmenvertrag Soziales nun verbindliche Regeln dafür eingehen sollen.
Aber: "Es gibt aus unserer Sicht kein Druckmittel, die Bezirke dazu zu bewegen, das zu vereinbaren, was im Rahmenvertrag geregelt wurde", sagte Wasel. Er fordert, für diesen Fall ein Schiedsverfahren vorzusehen.
Die Schiedsanträge, die einzelne Dienste zur Erreichung einer Vergütungsvereinbarung im Dezember 2013 gestellt haben, werden nun zurückgenommen. Dagegen kommt das Schiedsverfahren mit der AOK Nordost zur Vergütung der häuslichen Krankenpflege seit 2010 jetzt erst in die Gänge.
Hier gab es Verzögerungen, weil die Pflegedienstverbände die Schiedsperson für befangen hielten. Die Kasse widersprach dem.
Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht nach Wasels Angaben die Auffassung der Pflegedienste bestätigt. Eine neue Schiedsperson wurde eingesetzt. Die Sitzung ist für Mitte April geplant. (ami)