Hoppe hofft auf Unionsvorschlag zu Spätabbrüchen

BERLIN (fst). Positiv hat die Bundesärztekammer (BÄK) auf die Ankündigung der Unionsfraktion im Bundestag reagiert, die Regeln für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche schärfer zu fassen.

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CDU und CSU hatten vergangene Woche angekündigt, einen Gruppenantrag im Bundestag vorzulegen, dem sich Abgeordnete anderer Fraktionen anschließen können. Darin soll eine erweiterte Beratungspflicht von Ärzten bei Spätabtreibungen geregelt werden.

Damit gebe es nun die Chance für einen fraktionsübergreifenden Konsens in dieser Frage, teilten Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit.

Ziel der Gesetzesänderung müsse es sein, Schwangere in Konfliktsituationen besser zu unterstützten, erklärte BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Vorgesehen sind außer einer Beratungspflicht der Ärzte auch psychosoziale Hilfsangebote für Schwangere und eine dreitägige Bedenkzeit, nachdem die Diagnose mitgeteilt worden ist.

Der Versuch des Bundesgesundheitsministeriums, eine Regelung im Gendiagnostikgesetz zu treffen, greife zu kurz, kritisierten BÄK und DGGG.

Nach bestehendem Recht ist ein Abbruch nach medizinischer Indikation nicht an Fristen gebunden. Etwa 200 Spätabbrüche werden pro Jahr nach der 23. Woche vorgenommen.

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