KBV begrüßt Abkehr von der Ära der Kostendämpfung

KIEL (HL). "Dieses Gesetz stellt eine Ausnahme in der langen Reihe der Gesundheitsreformgesetze der letzten Jahrzehnte dar: Es ist kein Kostendämpfungsgesetz!" Mit dieser Kernaussage würdigte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler gestern in der Vertreterversammlung in Kiel die Ziele und Instrumente des GKV-Versorgungsgesetzes.

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Mahnt die Vertreterversammlung zu konsistenten Entscheidungen: KBV-Chef Dr. Andreas Köhler (hinten links).

Mahnt die Vertreterversammlung zu konsistenten Entscheidungen: KBV-Chef Dr. Andreas Köhler (hinten links).

© Schischefsky

Das am Freitag als Arbeitsentwurf vorgelegte Gesetz soll eine flächendeckende Versorgung bei knapperen personellen Ressourcen zukünftig sicherstellen. Besonders begrüßt die KBV die Verbesserungen für die freiheitliche Ausübung des Arztberufs.

Köhler forderte aber auch Korrekturen: eine stärkere Berücksichtigung der Morbidität und der soziodemografischen Faktoren vor Ort, die Ablehnung der Institutsermächtigungen für Krankenhäuser bei Unterversorgung, eine Legaldefinition der fachärztlichen Versorgung und eine gesetzliche Förderung auch der fachärztlichen Weiterbildung, beginnend bei den Pädiatern.

Köhler begrüßte den neu definierten Bereich einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung. Bedingung: Vergütung nach Einzelleistung ohne Mengensteuerung, keine Bereinigung der Vergütungen, gleiche Qualitätsanforderungen für Klinik und Vertragsärzte.

KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller forderte, das von KBV und ABDA entwickelte Konzept eines Medikationsmanagements für Patienten durch Arzt und Apotheker in das Gesetz aufzunehmen.

Dabei soll die Richtgrößenprüfung durch Versorgungsziele abgelöst werden. Diese Neuausrichtung müsse auch für die Heilmittelversorgung übernommen werden.

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