Prozess um Ruhegehalt

KBV verliert in erster Instanz

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BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist im Rechtsstreit mit ihrem ehemaligen Angestellten Dr. Rainer Hess unterlegen.

Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage auf Rückzahlung eines Ruhegehalts von 97.480,50 Euro an Hess‘ geschiedene Ehefrau Elisabeth Hess abgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die KBV könne Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen, bestätigte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Köln am Mittwoch der "Ärzte Zeitung".

Die KBV wollte den Spruch nicht kommentieren. "Wir prüfen das Urteil", hieß es lediglich.

Das Kölner Gericht hatte zu klären, ob Hess in den Jahren 2008 bis 2012, als er unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses war, Anspruch auf Pensionszahlungen an seine Ex-Frau hatte.

Nach Auffassung der Kölner Kammer hätte die KBV nicht zahlen müssen. Die ausführliche Urteilsbegründung soll binnen sechs Wochen vorliegen. (af)

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