KV Hessen mahnt AOK: Blockade endlich aufgeben!

FRANKFURT/MAIN (HL). Die Vertreterversammlung der KV Hessen hat die Landes-AOK aufgefordert, ihre Blockadehaltung bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung aufzugeben.

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Während sich beispielsweise die AOK Baden-Württemberg durch innovative Vertragsmodelle mit Haus- und Fachärzten profiliere, würden die hessischen Vertragsärzte trotz gesetzlicher Verpflichtung, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraf 73 b abzuschließen, hingehalten. Offenbar sei es das Ziel der hessischen AOK, durch ein rigides Kostenmanagement Zusatzbeiträge zu verhindern.

Bei ihrer Klausurtagung, die am Wochenende hinter verschlossenen Türen stattfand, beschäftigte sich die Vertreterversammlung auch mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz.

Insbesondere die Vorstellungen der Bundesregierung zur geplanten spezialärztlichen Versorgung werden in der gegenwärtigen Ausgestaltung abgelehnt.

Aus Sicht der hessischen KV-Vertreter muss der neue Paragraf 116 b in wesentlichen Punkten verändert werden:

Die spezialärztliche Versorgung müsse für alle Fachärzte offen sein.

Die Krankenhäuser müssten denselben Qualitätsstandard garantieren wie Vertragsärzte; die Zulassung von Klinikärzten müsse personengebunden sein, damit sichergestellt ist, dass tatsächlich nur weitergebildete Fachärzte spezialärztliche Leistungen erbringen und diese nicht delegiert werden.

Die Qualitätssicherung und deren Überprüfung müssten den KVen obliegen.

Die Inanspruchnahme der spezialärztlichen Versorgungsebene soll nur durch Überweisung eines Facharztes möglich sein.

Auch für Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren müssten die Regeln der Bedarfsplanung gelten; momentan ist für die spezialärztliche Versorgung überhaupt keine Bedarfsplanung vorgesehen.

Die Kosten für Leistungen nach Paragraf 116 b sollten extrabudgetär und ohne Bereinigung finanziert werden. Für die Abrechnung sollen die KV zuständig sein.

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