Babyklappen

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Die vertrauliche Geburt soll bald Babyklappen und anonyme Geburt ersetzen. So lautet das Ziel des Gesetzentwurfs aus dem Bundesfamilienministerium.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt zugestimmt. Damit soll die Beratung von Schwangeren ausgebaut werden.

Bei der vertraulichen Geburt können Frauen in einer Klinik oder mit medizinischer Begleitung zu Hause gebären und bis zum 16. Lebensjahr des Kindes anonym bleiben.

Langfristig soll die vertrauliche Geburt dau führen, dass Babyklappen und anonyme Geburt nicht mehr in Anspruch genommen werden. Bisher ist beides eine rechtliche Grauzone.

Hebammen in den Gesetzentwurf aufgenommen

"Es geht darum, durch eine gesetzliche Regelung, den medizinischen und rechtlichen Schutz von Babys und Müttern zu verbessern und auch anderen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Mittwoch in Berlin.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßte, dass Schröder noch die Leistungen der Hebammen in den aktuellen Entwurf aufgenommen hat.

"Ein großer Teil der vertraulichen Geburten findet als Hausgeburten und unter alleiniger Betreuung der Hebamme statt", begründete Rechtsanwältin Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller, die den DHV vertritt.

In früheren Entwürfen waren Hebammen nicht erwähnt. Auch im neuen Gesetzesentwurf bliebe es aus Sicht des DHV jedoch wichtig, den Frauen das Recht einzuräumen, bei einer vertraulichen Geburt frei entscheiden zu können, das Kind zu behalten.

Kritik von den Grünen

Harsche Kritik erntete der Gesetzentwurf von Grünen-Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender. Zwar sei die vertrauliche Geburt „eine gute Hilfe für Schwangere in Not und wahrt die Rechte des Kindes“.

Die Mutter könne jedoch 15 Jahre nach der Geburt, dem Kind die Kenntnis der Abstammung verweigern. Diese Einstellung sei mit den Kinderrechten nicht in Einklang zu bringen und daher nicht vertretbar, schreibt Bender.

Ungeklärt sei auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seines Vaters und umgekehrt. Zudem wollten illegal in Deutschland lebende Frauen zwar anonym gebären, aber dennoch für ihr Kind die Sorge übernehmen.

„Daher sehe ich das geplante automatische Ruhen des Sorgerechts ab der Geburt kritisch.“ Die Grünen vertreten jedoch keine einheitliche Position.

Während Bender Babyklappen und anonyme Geburt als überflüssig ansieht, forderte Parteikollegin Ekin Deligöz, dass man Schwangeren auf Wunsch auch volle Anonymität zusichern sollte.(jvb)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Antidiabetika senken MPN-Risiko

Weniger myeloproliferative Neoplasien unter Metformin

Lesetipps