Kasse zahlt in Hessen für Homöopathie
FRANKFURT/MAIN (ine). Die KV Hessen hat den ersten Vertrag zur besonderen ambulanten Behandlung nach Paragraf 73 c SGB V abgeschlossen. Vertragspartner ist die BKK Mobil Oil.
Der Vertrag sieht vor, dass die über 50 000 Versicherten der BKK Mobil Oil künftig homöopathische Leistungen per Chipkarte über die KV abrechnen können. Ärzte, die an dem Vertrag teilnehmen wollen, müssen die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen und zweimal jährlich an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen, heißt es in einer Mitteilung der KV in Frankfurt/Main.
"Wir sehen diesen Vertrag als Startschuss", so KV-Chefin Dr. Margita Bert. Weitere Verträge seien in der Planung. Nach Paragraf 73 c können auch KVen für die "besondere ambulante Behandlung" Selektivverträge mit den Krankenkassen schließen. Die Kassen stellen dann zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung.