Bundesrat

Kassen sollen mehr Geld in Aktien anlegen

Veröffentlicht:

BERLIN. Erst seit Kurzem ist es gesetzlichen Kassen gestattet, bis zu zehn Prozent der Mittel für die Altersrückstellungen der Mitarbeiter in Aktien anzulegen. Jetzt regt der Bundesrat an, diese Quote auf 20 Prozent zu erhöhen. Die im 6. SGB V-Änderungsgesetz getroffene Regelung für die GKV und die gesetzliche Unfallversicherung folge dem Versorgungsrücklagegesetz des Bundes, heißt es den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Heil- und Hilfsmittelgesetz.

Gegenwärtig werde auch dieses Versorgungsrücklagegesetz mit dem Ziel novelliert, die Aktienquote im entsprechenden Fonds des Bundes auf 20 Prozent anzuheben. Angesichts der "gleichen Zielrichtung" beider Novellen möge die Bundesregierung prüfen, ob diese Quote auch für GKV und Unfallversicherung gelten soll. Die Altersrückstellungen in der GKV betrugen zuletzt 4,7 Milliarden Euro.

Die Länderkammer wird am 14. Oktober abschließend über diese Empfehlung ihrer Ausschüsse beraten. Der GKV-Spitzenverband hatte, anders als später beschlossen, bereits im 6. SGB V-Änderungsgesetz für eine Aktienquote von 20 Prozent bei den Altersrückstellungen plädiert. (fst)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

143. MB-Hauptversammlung

Marburger Bund stellt sich geschlossen gegen Rechts

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen