Keine Äußerungspflicht zur Organspende
BERLIN (fst). Das Bundesgesundheitsministerium hat sich gegen eine Pflicht gewandt, sich für oder gegen die Organspende auszusprechen. "Spender zu sein, kann und darf gesetzlich nicht verordnet werden", sagte BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz bei einer Veranstaltung des Deutschen Ethikrats.
Die geltende Regelung verlangt eine bewusste Zustimmung zur Organspende. 17 Prozent haben einen Spendeausweis, zwei Drittel wären aber Umfragen zufolge zur Spende bereit.