Bericht

Kieferorthopädie-Evaluation bis Monatsende

IGES-Institut legt in Kürze einen Bericht zur Versorgungssituation in der Kieferorthopädie vor.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Nach langem Zögern geht es jetzt schnell mit der Evaluation: Ende Oktober soll der Bericht des IGES-Instituts zur Kieferorthopädie vorliegen. Es soll die Basis bilden, um "kieferorthopädische Versorgungslage, Behandlungsnotwendigkeiten und - ziele sowie Qualitätsindikatoren und -kontrollen auszuwerten und weiterzuentwickeln", heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion.

Die wissenschaftliche Absicherung sei angesichts der häufigen Anwendung und des hohen finanziellen Aufwands von "besonderer Bedeutung". Dieser Meinung ist auch der Bundesrechnungshof. Dem Gesundheitsministerium hat er schwere Versäumnisse vorgeworfen: Obwohl die Ausgaben der gesetzlichen Kassen im Jahr 2016 bei über 1,1 Milliarden Euro gelegen hätten, verfügten weder das BMG noch die GKV über "vertiefte Kenntnisse über die kieferorthopädische Versorgungslage und -notwendigkeit", rügte der Rechnungshof.

Das gibt nun auch das BMG zu: Bislang fehle es an einer "evidenzorientierten Einschätzung (...) der langfristigen Auswirkungen der wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungsarten auf die Mundgesundheit", heißt es in der Antwort. Untersuchen soll IGES auch die Evidenz von losen Spangen – die Effekte dieser Art der Versorgung gelten als besonders aufklärungswürdig. Dass Röntgenaufnahmen dabei nahezu "Routinemaßnahme" sind, ist auch in anderen Versorgungsstudien, etwa der Handelskrankenkasse hkk, moniert worden.

Das BMG entgegnet, "abstrakte Aussagen" über die Evidenz ließen sich nicht treffen, da es sich immer um eine "patienten- und krankheitsbezogene Einzelfallentscheidung" handele.

Aufklärung hat der Rechnungshof insbesondere beim nicht ausgeloteten Markt für Selbstzahlerleistungen in der Kieferorthopädie angemahnt. Hier stopft die Regierung mit dem Terminservicegesetz erste Lücken: Mit einer Mehrkostenregelung will das BMG klarstellen, dass Versicherte, die Mehrleistungen in Anspruch nehmen, ihre Leistungsansprüche im GKV-System behalten und nur die Mehrkosten tragen müssen.

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