Zwangsbehandlung

Klärung verzögert sich

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BERLIN. Für Ärzte und Pflegekräfte wird es in diesem Jahr nicht mehr Rechtssicherheit bei Zwangsbehandlungen psychisch kranker Patienten geben.

Denn den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP wird der Bundesrat in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr am Freitag nicht behandeln, hieß es seitens des Bundesrats.

Vor allem die Länder hatten ursprünglich auf eine schnelle Gesetzesinitiative gedrängt, die es Ärzten wieder erlauben sollte, psychisch kranke Menschen bei bestimmten Voraussetzungen auch ohne deren Zustimmung zu behandeln.

Dies ist derzeit nicht möglich: Der Bundesgerichtshof urteilte im Juni, dass Betreute nicht gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden dürfen. (jvb)

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