Beihilfe

Klausel für Härtefälle muss sein

Verwaltungsrichter im Saarland betonen Fürsorgepflicht des Staates bei Beamten.

Veröffentlicht:

SAARLOUIS. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die 2001 erlassenen Leistungseinschränkungen bei der Beihilfe vorläufig gekippt. Der Grund: In der Neufassung der Beihilfeverordnung fehle eine Härtefallregelung.

Anlass für die Entscheidung waren zwei Klagen von Beamten. Das in Saarlouis ansässige Gericht gab beiden statt. Im einen Fall war die Beihilfe für das Asthma-Mittel Alvesco® nur unter Anwendung der sogenannten Festbetragsregelung gewährt worden.

Einem anderen Antragsteller wurde die Erstattung von Viridal® verweigert, da die Behandlung einer erektilen Dysfunktion im Anschluss an eine Prostatakarzinom-Operation vorwiegend der Erhöhung der Lebensqualität diene.

Die Richter hielten dem die Fürsorgepflicht des Staates entgegen. Danach dürften "den Beamten nicht erhebliche Aufwendungen verbleiben, die im Hinblick auf ihre Alimentation nicht mehr zumutbar sind".

Deshalb bedürfe es einer "abstrakt-generellen Härtefallregelung". Diese fehle aber in der Anfang 2001 in Kraft getretenen Neufassung der saarländischen Beihilfeverordnung.

Die Folge: Die dort vorgesehenen Leistungsausschlüsse und -beschränkungen seien "unanwendbar". Deshalb bleibe im Krankheitsfall der Beihilfeanspruch für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen bestehen.

Ob diese Entscheidung Bestand hat, wird vermutlich noch einige Zeit offen bleiben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht nämlich Berufung zugelassen. (kud)

Urteil des Verwaltungsgerichts Saarland, AZ: 6 K 492/13 und 6 K 760/13

Mehr zum Thema

Reform der Bundeswehr

Sanitätsdienst rückt endgültig ins zweite Glied

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Neue Testmethoden für das Darmkrebsscreening, sind ein Multitarget-Tests (mtFIT) von Team um Dr. Thomas Imperiale, der neben Hämoglobin eine Reihe methylierter DNA-Marker (LASS4, LRRC4, PPP2R5C und ZDHHC1) nachweist und ein Test über zellfreie Tumor-DNA (ctDNA) vom Team um Dr. Daniel Chung, der bestimmte Tumormutationen wie KRAS und APC erkennt, ebenso ungewöhnliche Methylierungen und auffällige Fragmentierungsmuster.

© appledesign / stock.adobe.com

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf