Kliniköffnung? Da schaut das Ministerium genau hin
Offenbach
Das sagte Dr. Jürgen Faltin, Referatsleiter für Gesundheitsrecht beim Sozialministerium Rheinland-Pfalz, beim Rhein-Main-Zukunftskongress in Offenbach. Zunächst kläre das Ministerium bei Anträgen nach Paragraf 116b SGB V, wie in einem Umkreis von 50 Kilometern um ein Krankenhaus die Versorgung durch niedergelassene Fachärzte aussehe. Diese errechne sich aus der Patienten- und der Bevölkerungsstruktur. "Wir stellen auch die Frage, ob es Defizite im ambulanten Bereich gibt, die von der Klinik ausgeglichen werden könnten", so Faltin. Außerdem werde untersucht, ob Qualifikation und Erfahrung des Krankenhauspersonals bei der Indikation ausreichend sind.
Die bislang 50 Anträge, die von 13 Kliniken in Rheinland-Pfalz eingereicht wurden, würden nach den genannten Kriterien bald entschieden werden, kündigte er an. Faltin betonte, das Ministerium setze auf die Zusammenarbeit mit dem Krankenhausplanungsausschuss sowie mit der KV. Das letzte Wort zum 116b komme vermutlich nicht vom Ministerium: "Am Ende werden die Sozialgerichte über die genaue Interpretation des Gesetzes entscheiden", so Faltin. Vielerorts sind anlässlich der Anträge von Kliniken Konflikte zwischen Niedergelassenen, KVen und Ministerien entstanden. "116b ist kein veränderndes Moment des Gesundheitssystems. Es ist eher eine Systemergänzung", sagte Faltin.