Koalition: 68er-Regelung fällt zum 1. Oktober
BERLIN (ble). Die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte soll zum 1. Oktober fallen. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD verständigt.
Veröffentlicht:Danach soll die entsprechende Regelung mit dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz fallen. Dieses Gesetz soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
"Ein rückwirkendes Inkrafttreten zu diesem Stichtag ist gerechtfertigt, weil davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes die Nachbesetzungsverfahren für die Ärzte, die im letzten Viertel des Jahres 2008 das 68. Lebensjahr vollenden, noch nicht abgeschlossen sind", heißt es in einem Änderungsantrag der beiden Fraktionen zum Gesetzesverfahren. "Ärzte, die im letzten Viertel des Jahres 2008 das 68. Lebensjahr vollenden, können daher von einem Antrag auf Ausschreibung ihrer Vertragsarztsitze absehen."
Aber auch für Ärzte des Jahrgangs 1940, die bereits vor dem 1. Oktober 68 Jahre alt geworden sind, sieht die große Koalition eine Übergangsregelung vor, sofern das Nachbesetzungsverfahren noch nicht zu einem Praxisnachfolger geführt hat. Dies soll auch für Fortführung des Vertragsarztsitzes nach Paragraf 103 Absatz 4a Satz 2 gelten (Übernahme des Vertragsarztsitzes durch ein MVZ).
"Auch diesen Ärzten soll im Sinne einer möglichst weit reichenden Aufhebung der Altersgrenze das Recht gegeben werden, über die Altersgrenze von 68 Jahren hinaus tätig zu sein", heißt es. So können Ärzte, deren Zulassung zum 30. September endet, am 1. Oktober gegenüber dem Ausschuss die Fortsetzung ihrer Tätigkeit erklären. Und: Ärzte, die ihre Praxis bereits an einen Nachfolger übergeben haben, können einen Antrag auf erneute Zulassung stellen.
Ende 2007 gab es 1224 Vertragsärzte des Jahrgangs 1940.