AMNOG

Korrekturwünsche zur Novellierung

Wenige Tage vor der internen Anhörung zur geplanten AMNOG-Novellierung haben KBV, GKV-Spitzenverband und forschende Arzneihersteller Stellung bezogen - mit unterschiedlichen Akzenten.

Veröffentlicht:

BERLIN. Kurz vor Ende der parlamentarischen Sommerpause beginnen die Vorbereitungen für das nächste Gesetzgebungsverfahren mit geplanten Korrekturen an der frühen Nutzenbewertung.

Dazu findet eine interne Anhörung mit Verbänden der Industrie, Kassen und Ärzten im Bundesgesundheitsministerium am Dienstag statt.

Die KBV fordert, die geplanten Regelungen zur Antibiotika-Versorgung - mit Blick auf kritische Resistenzen - auch auf die Versorgung mit Antimykotika und Virustatika auszuweiten.

Die Organisation der Vertragsärzte begrüßt die Möglichkeit, dass Hersteller und GKV-Spitzenverband neben dem Erstattungsbetrag nutzenbewerteter Arzneimittel auch Mengen- und Umsatzvereinbarungen treffen können.

Aus der vorgesehenen Kann-Vorschrift sollte aus Sicht der KBV aber eine Muss-Vorschrift werden. Zum geplanten Arzneiinformationsservice für Ärzte unterbreitet die KBV eine Fülle von Vorschlägen zur technischen Umsetzung des Projekts.

Der GKV-Spitzenverband sieht vor allem den Verzicht auf eine öffentliche Listung des Erstattungsbetrages kritisch: Das werde "unausweichlich" zu Mehrausgaben führen. Die Funktionsfähigkeit zentraler Steuerungsinstrumente werde "grundlegend" eingeschränkt.

Die Einführung einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro - ab dieser Grenze soll der Erstattungsbetrag rückwirkend gelten - wird von den Kassen grundsätzlich begrüßt, aber für unzureichend gehalten.

2015 wären davon nur drei Arzneimittel betroffen gewesen. Der GKV-Spitzenverband erneuert seine Forderung, den Erstattungsbetrag rückwirkend zum Tag der Markteinführung gelten zu lassen.

Der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) moniert, dass mit dem Referentenentwurf die Verabredungen des Pharmadialogs nur ungenau aufgegriffen würden und außerdem weitreichende Markteingriffe - gemeint ist vor allem das bis Ende 2022 reichende Preismoratorium - die konstruktive Arbeit beim Pharmadialog konterkarieren würden.

Ferner plädiert der vfa dafür, dass die Möglichkeit für den GBA, Verordnungseinschränkungen zu beschließen, nur auf Antrag des Herstellers, nicht jedoch auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes eröffnet werden soll.

Für das Arztinformationssystem müssten klare gesetzgeberische Standards festgelegt werden, um Ärzte besser zu informieren und ihre Therapiefreiheit zu sichern. (HL)

Mehr zum Thema

Beratungsverfahren eingeleitet

G-BA: Zwei neue Datenerhebungen zu Orphans

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Dr. Sonja Mathes sprach sich bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen, die bald obligatorische Zeiterfassung für Ärzte an Unikliniken konsequent einzufordern.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

MB-Delegierte: Elektronische Zeiterfassung an Unikliniken muss durchgesetzt werden

Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?