"Krankenhausmedizin darf nicht ausgedünnt werden!"

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Der Chef des Marburger Bunds Rudolf Henke nahm in seiner Rede den Gesetzgeber in die Pflicht.

"Die im Sozialgesetzbuch V normierten Ansprüche der Versicherten auf eine dem Stand der Zeit entsprechende qualifizierte ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus lässt eine weitere Ausdünnung der Krankenhausmedizin nicht zu.

Der Gesetzgeber regelt die Leistungsvergütungen der Krankenhäuser gesetzlich und begrenzt sie nach oben. Also kann er sich nicht entziehen, wenn er auch für die Finanzierung sorgen soll. Aus dieser Situation können wir den Sozialgesetzgeber nicht befreien.

Wir fordern unverändert eine 100-prozentige Refinanzierung der Tarifentwicklung in den Krankenhäusern und zwar auf Dauer. Ein entsprechender Zuschlag zu den Krankenhausvergütungen muss jetzt beschlossen werden. Das gleiche gilt für die Steigerungen bei den Sachmitteln oder Personalkosten.

Die bestehende Problematik kann nur dadurch gelöst werden, dass den Krankenhäusern für ihre Leistungen auskömmliche Erlöse gezahlt werden. Dies würde sie auch in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung die Situation der Pflege zu verbessern."

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