Lebendspende bleibt nachrangig

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BERLIN (fst). Es bleibt bei der Nachrangigkeit der Lebendspende im Vergleich zur postmortalen Organspende. Das hat der Bundestag vergangenen Freitag beschlossen und damit einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt.

Die Liberalen wollten die Überkreuzspende sowie die anonyme Lebendspende an einen "Organpool" durch eine Änderung des Transplantationsgesetzes ermöglichen. Alle anderen Fraktionen hatten den Antrag im Gesundheitsausschuss abgelehnt.

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