Medizinprodukte: Neuer Leitfaden zu Meldepflicht
BERLIN (maw). Wie müssen Vorkommnisse bei Medizinprodukten gemeldet werden? Diese Frage beantwortet der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seinem aktualisierten Leitfaden "Marktüberwachung von Medizinprodukten - Leitlinie zur Meldung von Vorkommnissen".
Veröffentlicht:Er berücksichtigt auch die Änderungen der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung vom Mai 2010.