Mehr Rechtssicherheit für Hausärzte

BERLIN (eb). Eine neue gesetzliche Regelung soll künftig bei der Abrechnung von Leistungen in Hausarztverträgen mehr Rechtssicherheit geben.

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Der Paragraf 295 im Sozialgesetzbuch V soll bis Juli 2011 dahingehend geändert werden, dass Informationen auch außerhalb des Kollektivvertragssystems an Hausärztliche Vertragsgemeinschaften (HÄVG) übermittelt werden dürfen.

Voraussetzung ist eine Information der Versicherten und deren schriftliche Einwilligung. Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass Ärzte, die am Hausarztvertrag teilnehmen, Patientendaten nicht an die HÄVG weiterleiten dürfen.

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