Im Krankheitsfall

Minister wollen mehr Rechte für Ehepartner

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POTSDAM. Ehegatten sollen mehr Rechte bei Entscheidungen über medizinische Behandlungen bekommen, wenn der Partner wegen einer schweren Erkrankung dazu nicht mehr in der Lage ist.

Die Justizminister der Länder beraten am Mittwoch in Nauen über entsprechende Änderungen im Betreuungsrecht. Zu der von neun Bundesländern erarbeiteten Initiative werde große Zustimmung erwartet, sagte die Sprecherin des brandenburgischen Justizministeriums, Maria Strauß. Brandenburg führt dieses Jahr den Vorsitz in der Justizministerkonferenz, die bis Donnerstag tagt.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht dürften Ehegatten bislang weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten, erläuterte das Ministerium. Derzeit ist das nur möglich, wenn eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen wurde.

"An diesem Thema gibt es zu Recht ein großes öffentliches Interesse", sagte Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke). Nun liege ein praktikabler Vorschlag für eine Neuregelung des Betreuungsrechts auf dem Tisch. "Wer nicht will, dass der Ehegatte oder die Lebenspartnerin im Falle des Falles über die gesundheitliche Versorgung entscheiden darf, der kann dies explizit anders festlegen." Vermögensfragen dürften künftig nur mit einer Vollmacht oder nach Gerichtsbeschluss vom Partner geregelt werden. (dpa)

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