Urteil

Mitwirkungspflicht beim Schwerbehinderten-Antrag

Veröffentlicht:

KASSEL. Wenn Behinderte einen höheren Grad der Behinderung (GdB) anerkannt haben wollen, müssen sie auch die entsprechenden ärztlichen Nachweise einreichen.

Andernfalls können die je nach Bundesland unterschiedlichen Behörden den Antrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die Feststellung des GdB sei zwar für sich genommen noch keine Sozialleistung, die Mitwirkungspflichten seien aber entsprechendanwendbar. Dies schütze die Behörde vor unnötigem Aufwand.

Es schütze aber gleichzeitig auch die Antragsteller. Eine Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung sei für sie nicht so folgenschwer wie eine inhaltliche Ablehnung. (mwo)

Az.: B 9 SB 3/13 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen