Neues Krebsregister im Südwesten bindet schrittweise alle Arztgruppen ein

STUTTGART (mm). Ab Anfang April sollen in Baden-Württemberg alle Patienten, bei denen seit Januar eine Krebsdiagnose gestellt wurde, an das Krebsregister gemeldet werden.

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Meldung erwünscht: Das Entgelt für die Meldung an das Krebsregister durch niedergelassene Ärzte ist noch nicht festgelegt.

Meldung erwünscht: Das Entgelt für die Meldung an das Krebsregister durch niedergelassene Ärzte ist noch nicht festgelegt.

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In der ersten Stufe werden zunächst die Daten von Ärzten der zwölf Onkologischen Schwerpunkte und der vier Tumorzentren des Landes abgegeben. Niedergelassene Ärzte sind nach den Plänen des Gesetzgebers noch nicht betroffen. Diese sollen erst in der dritten Stufe des Aufbaus mitmachen. In der zweiten Stufe sind zuvor Ärzte in Krankenhäusern und Pathologen als Melder vorgesehen.

Der Errichtung des Landeskrebsregisters hat einen langen Vorlauf gehabt. Im März 2006 trat das Gesetz in Kraft. Es verknüpft klinische und epidemiologische Krebsregistrierung: das epidemiologische Krebsregister soll die in der Bevölkerung auftretenden Tumorerkrankungen erfassen, die klinische Landesregisterstelle wird Daten zu Therapien und deren Verlauf zusammentragen (wie berichtet).

Vier Arten von Meldung werden unterschieden

Die erfassten Daten sollen die Krebsursachenforschung unterstützen sowie Aussagen über den Erfolg von Krebsbehandlungen als Grundlage einer Qualitätssicherung in der Onkologie ermöglichen. "Für diese besonderen Melder der ersten Stufe wurde eine Aufwandsentschädigungsregelung getroffen, die auf der Homepage www.krebsregister-bw.de eingestellt wird", teilte Marion Deiß mit, Sprecherin des Sozialministeriums. Die Regelung unterscheide in der ersten Stufe vier Arten von Meldungen: Diagnosemeldung, Therapie-, Verlaufs- und Abschließende Verlaufsmeldung.

Die Diagnosemeldungen werden mit zwei Euro, die qualifizierte Diagnosemeldung (Bonus) zusätzlich mit 1,50 Euro entgolten. Therapie-, Verlaufs- und abschließende Verlaufsmeldung werden jeweils mit einem Euro entschädigt. Der Bonus sei konzipiert worden, um besonders qualifizierte Meldungen anzustoßen, teilte Deiß mit. Der Bonus werde gewährt, wenn zum Beispiel der Eingang der Meldung nicht mehr als vier Monate nach dem Diagnosemonat erfolge oder der Melder die spezifische Lokalisation ICD-O oder die spezifische Diagnose ICD angebe. Die Entschädigungen für weitere Melder - also auch für Niedergelassene - müssen noch in Abstimmung mit dem Beirat des Krebsregisters festgelegt werden.

Ärztekammer mahnt klare Aufwandsentschädigung an

Die Landesärztekammer hat unterdessen beklagt, dass der Gesetzgeber zwar die Meldepflichten für baden-württembergische Ärzte erweitere, jedoch die Aufwandsentschädigung nicht konkretisiert habe. Angesichts der Honorarsituation sei es wahrscheinlich, "dass die Ziele des Krebsregisters Baden-Württemberg nicht erreicht werden", warnt die Kammer.

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