Psychisch Kranke

Novelle in Bayern soll Versorgung verbessern

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MÜNCHEN. Bayern bereitet ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych-KHG) vor. Das berichtete die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Bayerns, Dr. Claudia Ritter-Rupp, bei der Vertreterversammlung. Wie die Fachärztin für Psychosomatik und Psychotherapie darstellte, sei das Ziel eine verbesserte Versorgung seelisch Kranker. Unter anderem sollten die ambulanten Krisendienste flächendeckend ausgebaut und Prävention und Selbsthilfe gestärkt werden. Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung solle mehr Transparenz, Qualität und Rechtssicherheit erreicht werden. Den ersten Gesetzentwurf erarbeite das Gesundheitsministerium gegenwärtig. Beschlossen werden solle das Gesetz bis Mitte 2018. Die KVB, so Ritter-Rupp, setze sich in den beteiligten Gremien für die Interessen der Ärzte und Patienten ein. (cmb)

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