Berlin

Öffentlicher Gesundheitsdienst blutet aus

Der Berliner Senat hat dem Öffentlichen Gesundheitsdienst attestiert, stark unterbesetzt zu sein. Kinder und Jugendliche sind die ersten, die darunter zu leiden haben . Dort zieht der Personalmangel bereits Unterversorgung nach sich.

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BERLIN. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Berlin ist extrem unterbesetzt. "Erhebliche Personalengpässe" bei Fachärzten, Ärzten, Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern, Therapeuten, Diplom-Psychologen aber auch bei Arzthelferinnen stellt der neue Basisbericht der Senatsgesundheitsverwaltung fest.

Gemessen an der Zielzahl für den ÖGD bestand dem Bericht zufolge am 30. Juni 2012 ein Defizit von rund 265 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).

Das entspricht etwa 16 Prozent der Sollstellenzahl. Es sei dringend geboten, den ÖGD personell aufzustocken und Einsparungen in den Bezirken nicht in den Gesundheitsämtern vorzunehmen, heißt es in dem Bericht.

Versorgungsmängel durch Unterversorgung

Dort werden bereits Versorgungsmängel infolge der Personalknappheit festgestellt. Besonders im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst könne die Versorgung "nicht in allen Bezirken im erforderlichen Umfang gewährleistet werden", weil Fachärzte und Therapeuten fehlen. Diese Leistungen gehören aber zu den Kernaufgaben des ÖGD.

Erschwerend kommt hinzu, dass die angestrebten Zahlen den tatsächlichen Personalbedarf im ÖGD nicht mehr ausreichend abbilden. Sie stammen aus dem Jahr 2010. Seitdem sind neue Anforderungen hinzugekommen.

Die Senatsgesundheitsverwaltung nennt als Beispiele Veränderungen in der Altersstruktur und Morbidität der Bevölkerung, Zuzüge sozial schwacher Menschen, neue Regelungen des Kinderschutzgesetzes und die Übertragung der Krankenhausaufsicht und der Trinkwasserkontrolle auf die Bezirke.

Um die Zielzahlen zu überarbeiten, hat der Senat zusammen mit Experten der Bezirke das ÖGD-Zentrenkonzept ausgewertet.

Auch die Grundstruktur des ÖGD wird derzeit überprüft. Bei der bis 2016 anstehenden Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes sollen auf dieser Basis die Aufgaben des ÖGD überprüft werden. (ami)

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