Oettinger schlägt Übergangsfrist für Fonds vor

STUTTGART (fst). Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther H. Oettinger hat eine achtjährige Übergangsfrist für die Einführung des Gesundheitsfonds vorgeschlagen.

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Dadurch solle vor allem sichergestellt werden, dass die Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds zu Lasten Baden-Württembergs begrenzt werden, erklärte Oettinger gestern in Stuttgart.

Dabei verwies der Ministerpräsident auf die Konvergenzklausel, nach der der Geldabfluss aus einem Bundesland in Folge des Gesundheitsfonds maximal 100 Millionen Euro pro Jahr betragen darf. Eine Arbeitsgruppe von Gesundheitsökonomen hatte kritisiert, diese Klausel sei in der vereinbarten Form nicht umsetzbar.

Die Begrenzung der Belastung sei aber unverzichtbar, damit "am 1. Januar kommenden Jahres nicht "ein radikaler Kahlschlag in der Versorgung einsetzt". Die KV Baden-Württemberg fürchtet als Konsequenz des Fonds einen Geldabfluss von bis zu 460 Millionen Euro pro Jahr.

"Ich habe daher unserer Kanzlerin vorgeschlagen, das System schrittweise umzustellen", so Oettinger. Vorbild könne die Konvergenzphase bei der Umstellung auf Fallpauschalen im Krankenhaus sein. In der Übergangszeit würde Baden-Württemberg mehr Geld als vorgesehen aus dem Gesundheitsfonds erhalten.

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