PVS Rhein-Ruhr befürchtet Flut von Tarifen

MÜHLHEIM AN DER RUHR (ava). Die Privatärztliche VerrechnungsStelle Rhein-Ruhr /Berlin-Brandenburg (PVS) warnt eindringlich vor einer Aushebelung der bestehenden GOÄ durch Öffnungsklauseln.

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Anlass für die Befürchtung ist eine Öffnungsklausel, die in der Novellierung der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) steht. Diese Klausel, so die PVS, müsse als Vorentscheid für die anstehende GOÄ-Reform gesehen werden. Die "Öffnungsklausel" soll - analog zum System der GKV - es den PKV-Unternehmen ermöglichen, in Verträgen mit niedergelassenen Ärzten  eine Vergütung abweichend von der GOÄ/GOZ festzulegen.

Damit wird nach Angaben der Privatärztlichen VerrechnungsStelle ein ruinöser Preiswettbewerb geschaffen. Diese Verträge würden nicht nur zu einer unüberschaubaren Anzahl von Tarifen führen, sondern auch durch Preis-Dumping zu Lasten der Versorgungsqualität der Patienten gehen. Da es Ziel der Öffnungsklausel sei, so die PVS, das Honorar der Leistungserbringer "moderat" zu kürzen, werden die Kostenträger Verträge über niedrigere Gebühren für Ärzte abschließen.

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