Kinderkrankengeld
Pädiater begrüßen Votum des Petitionsausschusses
BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt, dass der Petitionsausschuss des Bundestages für eine Anhebung der Altersgrenze beim Kinderpflegekrankengeld plädiert. Bislang endet mit dem 12. Geburtstag der Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld. Ab dann gilt das Recht auf Freistellung eines Elternteils durch den Arbeitgeber, um sich zu Hause um das eigene Kind kümmern zu können.
Der Petitionsausschuss plädiert nun im Einklang mit den Verbänden dafür, diese Altersgrenze anzuheben. "Auch ältere Kinder und Jugendliche brauchen im Krankheitsfall häufig häusliche Betreuung und Pflege", sagt DGKJ-Präsidentin Professor Ingeborg Krägeloh-Mann. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Daher benötigten viele Eltern auch über das Alter von zwölf Jahren hinaus das Kinderkrankengeld zur Betreuung und Pflege ihrer Kinder.(ras)