Leitartikel zur Sterbehilfe

Palliativpflege macht den assistierten Suizid noch nicht obsolet

Der Wunsch Todkranker nach assistiertem Suizid würde verstummen, erhielten sie nur ausreichende Palliativpflege - so lautet ein oft gehörtes Argument in der Diskussion um Sterbehilfe. Aber so einfach liegen die Dinge vielleicht doch nicht.

Dr. Robert BublakVon Dr. Robert Bublak Veröffentlicht:
Eine palliativmedizinische Versorgung allein ist keine hinreichende Bedingung für ein würdiges Sterben.

Eine palliativmedizinische Versorgung allein ist keine hinreichende Bedingung für ein würdiges Sterben.

© dpa

"Ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen, bedeutet auch, den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid durch eine Perspektive der Fürsorge und des Miteinanders entgegenzuwirken."

Dieser Satz steht in der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland", herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband und der Bundesärztekammer.

Die Formulierung erweckt den Eindruck, der Wunsch Todkranker nach assistiertem Suizid hänge vor allem mit einem Sterben unter unwürdigen Umständen zusammen. Und mit diesen Umständen verschwände auch jener Wunsch.

Der Gedanke, Suizidwünsche würden hinfällig, sofern palliativ alles Erforderliche für die Patienten getan würde, liegt durchaus nahe. Doch offenbar trifft er nicht in jedem Fall den Kern. ...

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