Sexuelle Belästigung

Pflegekräfte vor Übergriffen schützen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz trifft auch Pflegekräfte. Experten fordern mehr Aufmerksamkeit der Arbeitgeber.

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HAMBURG/HANNOVER. Professionalität mit klaren Grenzen fordert die Hamburger Berufsgenossenschaft für Gesundheitsberufe (BGW) bei sexuellen Belästigungen durch Pflege- oder andere Patienten.

Leider bestehe in manchen Einrichtungen ein Klima, in dem Vorfälle verharmlost und ins Lächerliche gezogen würden und die Meinung vorherrsche, dass so etwas zum Beruf dazu gehöre, hieß es.

Die BGW verwies auf eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, wonach 18 Prozent der weiblichen Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten von sexuellen Belästigungen im Beruf berichten.

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sogar knapp 60 Prozent aller Frauen Situationen sexueller Belästigung erlebt, 22 Prozent von ihnen bei der Arbeit oder in der Ausbildung.

Dr. Heike Schambortski von der BGW sieht in Pflegeheimen oder ambulanten Diensten besonders die Führungskräfte in der Pflicht: "Sie müssen klar stellen, dass sexuell belästigende Verhaltensweisen, von wem auch immer, nicht toleriert werden. Sie haben jeden Bericht über einen Vorfall ernst zu nehmen und die Belästigten vorurteilsfrei zu unterstützen."

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichte Arbeitgeber außerdem, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu diesem Thema zu schulen.

"Pflegekräften wird hier hohe Professionalität abverlangt", so Schambortski. In konkreten Übergriffsituationen empfiehlt sie eine Reaktion in drei Schritten.

Als ersten Schritt das Beschreiben: "Sie berühren mich auffällig oft", dann das Benennen der Wirkung: "Das ist mir unangenehm", und schließlich die Forderung nach dem erwünschten Verhalten: "Ich möchte nicht, dass Sie mich anfassen."

Dr. Schambortski: "Ganz wichtig ist es, sich auf keine Diskussion einzulassen. Es ist unerheblich, wie der andere sein Verhalten gemeint hat oder meint, er hat es ganz einfach zu unterlassen." (cben)

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