Politik greift durch: Geld für Sozialpsychiatrie

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BERLIN (HL). Der Gesetzgeber wird jetzt klarstellen, dass Krankenkassen für nichtärztliche Leistungen bei sozialpädiatrischer und -psychiatrischer Tätigkeit Honorar zahlen müssen. Die Ärzte und ihre Mitarbeiter bekommen dadurch wieder Planungssicherheit, nachdem die Kassen vergangenes Jahr die Sozialpsychiatrievereinbarungen gekündigt hatten.

Das Nähere dazu muss im Bundesmantelvertrag vereinbart werden. Die Verpflichtung dazu wird im Omnibusverfahren mit der AMG-Novelle kodifiziert, die das Kabinett gestern beschlossen hat.

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