Thüringen

Praxis muss mindestens eine Stunde geöffnet sein

Die KV-Vertreterversammlung Thüringen reagiert auf Kritik an Sprechstundenzeiten.

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ERFURT. Niedergelassene Kassenärzte in Thüringen müssen in Zukunft mindestens eine Stunde täglich unter der Woche die Praxis öffnen. Dies hat die Vertreterversammlung bei ihrer Septembersitzung einstimmig beschlossen.

Die neue Sprechstunden-Richtlinie sieht außerdem vor, dass einmal pro Woche auch am Nachmittag für mindestens drei Stunden die Praxis geöffnet wird.

Die bisherige Richtlinie, die noch unverändert aus dem Jahr 1995 stammte, wurde damit an den Bundesmantelvertrag angepasst. Bei einem vollen Versorgungsauftrag bleibt es für den Arzt bei mindestens 20 Stunden pro Woche.

Konkreter als der Mantelvertrag wird Thüringen bei Medizinischen Versorgungszentren. Demnach muss das MVZ nicht nur insgesamt 20 Stunden pro Woche seine Dienste anbieten, sondern 20 Stunden je Arztgruppe, die vorgehalten wird.

Die Änderung der Richtlinie begründete KV-Sprecher Matthias Zenker mit der "gesamten Problematik der medizinischen Sicherstellung." Immer wieder wird in Thüringen Kritik an sehr unübersichtlichen Sprechstundenzeiten laut.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, der Augenarzt Andreas Jordan, sagte: "Wir sollten jetzt auch an der Basis dafür werben, dass dieser Punkt mit Leben erfüllt wird." (rbü)

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